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Übersiedlung und Fahrzeugeigenimport
Wenn Sie aus dem Ausland nach Österreich übersiedeln wollen, richten sich die Formalitäten grundsätzlich danach, ob Sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU-Staat) oder aus einem Nicht-EU-Staat übersiedeln.
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Übersiedlung aus einem EU-Staat
Bei der Übersiedlung aus einem EU-Staat brauchen Sie für das Übersiedlungsgut grundsätzlich weder Steuern zu bezahlen noch besondere Formalitäten zu beachten. mehr zu "Übersiedlung aus einem EU-Staat"
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Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat
Übersiedlungsgut sind alle beim Verlegen des Wohnsitzes nach Österreich mitgebrachten Waren. Bei der Einfuhr von Waren in die EU sind normalerweise Eingangsabgaben zu entrichten. Für bestimmtes Übersiedlungsgut besteht jedoch eine Abgabenbefreiung. Abgabenfrei bedeutet: Sie brauchen für Übersiedlungsgut in Österreich weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen! mehr zu "Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat"
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Übersiedeln von Österreich in ein anderes Land
Übersiedeln von Österreich in ein anderes Land unterliegt den dort geltenden Bestimmungen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten bei der betreffenden ausländischen Vertretungsbehörde. mehr zu "Übersiedeln von Österreich in ein anderes Land"
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Fahrzeugeigenimport
Beim Eigenimport von Fahrzeugen müssen Sie die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen beachten, die bei der Einfuhr aus einem EU-Staat oder einem Nicht-EU-Staat anzuwenden sind. Auf die Formalitäten zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) möchten wir Sie besonders hinweisen. mehr zu "Fahrzeugeigenimport"