Obergrenzenrichtlinien

Richtlinien zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend die Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) in einen Verlustersatz, einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe (Obergrenzenrichtlinien) BGBl. II Nr. 160/2024

FAQs und Themenstellungen zu den Obergrenzenrichtlinien (PDF Stand 8.8.2024 (PDF, 360 KB))

Haben Sie weitere Fragen zur Antragstellung nach den Obergrenzenrichtlinien? Gerne weisen wir Sie auf die Möglichkeit hin, allgemeine Fragen zur Antragstellung an die folgende E-Mail Adresse zu richten: post.obergrenzen-info@bmf.gv.at