Rechnungswesen Zoll
Das Rechnungswesen der österreichischen Zollverwaltung umfasst die Verbuchung aller von den Zollstellen zu erhebenden Abgaben.
In weiterer Folge fließen diese Buchungsinformationen in die Haushaltsverrechnung des Bundes.
Soweit es sich bei diesen Abgaben um Eigenmittel der Europäischen Union handelt, werden diese im Rechnungswesen gesondert nach den Eigenmittelvorschriften geführt.
Folgende Abgaben werden dabei von den Zollstellen erhoben:
- Einfuhr- und Eingangsabgaben
- Verbrauchsteuern
- Altlastenbeitrag
- Finanzstrafen im Bereich der Zollverwaltung
- Nebengebühren und Nebenansprüche
Abgabenkonten
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Bundesabgabenordnung und EU-Eigenmittelverordnung) müssen bestimmte Geschäftsfälle auf gesonderten Abgabenkonten verbucht werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Selbstbemessungsabgaben,
- Finanzstrafen und
- Vorschreibungen von EU-Eigenmittel
Daher ist es möglich, dass für einen Abgabenschuldner bei den Zollstellen mehrere Abgabenkonten geführt werden.
Bei Eingaben, Rückfragen, Zahlungen, usw. ist die Angabe der zutreffenden (kontoführenden) Zollstelle bzw. des Abgabenkontos unbedingt zu beachten.
Buchungsmitteilung
Für alle Abgabenschuldner (Nachhineinzahler) werden bei den Zollstellen Abgabenkonten geführt. Alle Bewegungen auf diesen Abgabenkonten werden dem Kontoinhaber in Form einer Buchungsmitteilung bekannt gegeben.
Die Buchungsmitteilung gilt bei Belastungen gemäß § 227 Abs. 4 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) als Lastschriftanzeige; die Abgabenschuldigkeiten sind daher vollstreckbar, wenn sie nicht bis zum angegebenen Zahlungstermin entrichtet werden.
Die Buchungsmitteilung enthält folgende Angaben:
- Die kontoführende Zollstelle
- Eine laufende Nummer (beginnend mit „1“ am Jahresanfang) und die Jahreszahl
- Den aktuellen Kontostand zum Buchungstag
- Die Buchungen getrennt nach Gutschriften, Belastungen (Vorschreibungen) und
Vorgemerkten Sicherheiten - Die Anmerkungen (Zahlungserleichterungen, Aussetzung der Einhebung/Vollziehung)
Auf der Buchungsmitteilung können folgende Belegarten (Art des Geschäftsfalls in codierter Form) ausgewiesen sein:
Belastungen
BN |
Nachforderung (Vorschreibung) |
WN |
Anmeldung aus eZoll |
BU |
Umbuchung bei Guthaben |
BR |
Rückzahlung eines Guthabens |
BZ |
Rückbuchung einer Zahlung |
BJ |
Aufhebung einer Billigkeit |
BI |
Aufhebung einer Löschung |
Abstattungen
BA |
Abstattung (Zahlung) |
BG |
Gutschrift (Abschreibung) |
BB |
Billigkeit (Abschreibung) |
BL |
Löschung (Niederschlagung) |
Anmerkungen
ZE |
ZE-Ansuchen angemerkt |
ZN |
ZE-Ansuchen abgewiesen |
ZN |
ZE-Ansuchen für gegenstandslos erklärt |
ZR |
Ratenzahlung wurde bewilligt |
ZS |
Stundung wurde bewilligt |
ZA |
Zahlungserleichterung ist abgelaufen |
ZA |
Zahlungserleichterung wurde aufgehoben |
ZW |
Zahlungserleichterung wurde widerrufen |
|
|
EA |
Aussetzung Einhebung angemerkt |
EX |
Aussetzung Einhebung abgewiesen |
EX |
Aussetzung Einhebung für gegenstandslos erklärt |
EB |
Aussetzung Einhebung bewilligt |
EW |
Aussetzung Einhebung widerrufen bzw. abgelaufen |
Bei Rückfragen zur Buchungsmitteilung wenden Sie sich an die Abgabensicherung der kontoführenden Zollstelle. Die Telefonnummer ist auf der Buchungsmitteilung ausgewiesen.
Kontrolllisten für die Einfuhrumsatzsteuer
Werden von der Zollstelle festgesetzte Einfuhrumsatzsteuerbeträge (EUSt-Beträge) direkt an das Finanzamt weiterverrechnet (§ 26 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz), so wird monatlich vom Zollamt über diese EUSt-Beträge eine Kontrollliste erstellt.
Aus dieser Kontrollliste sind die einzelnen Abfertigungsfälle sowie der Gesamtbetrag je Kalendermonat ersichtlich.
Bei Rückfragen zur Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer, wenden Sie sich an die auf der Kontrollliste ausgewiesene Zollstelle.
Bei Rückfragen zur Einhebung, wenden Sie sich an das Finanzamt.
Anwendung „ZITAT - Rechnungswesen Zoll“
Die Anwendung ZITAT – Rechnungswesen Zoll dient dem Wirtschaftsbeteiligten als Zugang zu seinen Verrechnungsdaten des Zollamtes Österreich.
Diese Verrechnungsdaten umfassen alle Abgaben, die vom Zollamt Österreich festgesetzt werden, die zugehörigen Abstattungen und andere Einhebungsmaßnahmen.
Es können die Grunddaten, Salden und Bewegungen der einzelnen Abgabenkonten eingesehen werden. Die erstellten Buchungsmitteilungen sind ebenfalls ersichtlich.
Es können jene Einfuhrumsatzsteuer-Daten eingesehen werden, die im Zusammenhang mit der Regelung des § 26 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) vom Zollamt festgesetzt wurden. Dabei sind sowohl erstellte Kontrolllisten als auch die laufenden Bewegungen ersichtlich.
Der Zugang zur Anwendung ZITAT erfolgt für den Wirtschaftsbeteiligten über FinanzOnline des BMF bzw. das Unternehmensserviceportal des Bundes.
Bankverbindungen der Zollstellen
Der Zahlungsverkehr der Zollstellen wird über die folgenden Bankkonten abgewickelt:
IBAN | BIC | |
Zollamt Österreich Zollstelle Wien | AT51 0100 0000 0550 4006 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Flughafen Wien | AT75 0100 0000 0550 4350 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Wiener Neustadt | AT04 0100 0000 0550 4367 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Klagenfurt | AT21 0100 0000 0556 4589 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Linz | AT35 0100 0000 0552 4567 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Salzburg | AT39 0100 0000 0555 4953 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Graz | AT68 0100 0000 0553 4643 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Innsbruck | AT11 0100 0000 0554 4884 | BUNDATWW |
Zollamt Österreich Zollstelle Feldkirch | AT68 0100 0000 0557 4995 | BUNDATWW |