Rechnungswesen Zoll

Das Rechnungswesen der österreichischen Zollverwaltung umfasst die Verbuchung aller von den Zollstellen zu erhebenden Abgaben.

In weiterer Folge fließen diese Buchungsinformationen in die Haushaltsverrechnung des Bundes.

Soweit es sich bei diesen Abgaben um Eigenmittel der Europäischen Union handelt, werden diese im Rechnungswesen gesondert nach den Eigenmittelvorschriften geführt.

Folgende Abgaben werden dabei von den Zollstellen erhoben:

  • Einfuhr- und Eingangsabgaben
  • Verbrauchsteuern
  • Altlastenbeitrag
  • Finanzstrafen im Bereich der Zollverwaltung
  • Nebengebühren und Nebenansprüche

Abgabenkonten

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Bundesabgabenordnung und EU-Eigenmittelverordnung) müssen bestimmte Geschäftsfälle auf gesonderten Abgabenkonten verbucht werden.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Selbstbemessungsabgaben,
  • Finanzstrafen und
  • Vorschreibungen von EU-Eigenmittel

Daher ist es möglich, dass für einen Abgabenschuldner bei den Zollstellen mehrere Abgabenkonten geführt werden.

Bei Eingaben, Rückfragen, Zahlungen, usw. ist die Angabe der zutreffenden (kontoführenden) Zollstelle bzw. des Abgabenkontos unbedingt zu beachten.

Buchungsmitteilung

Für alle Abgabenschuldner (Nachhineinzahler) werden bei den Zollstellen Abgabenkonten geführt. Alle Bewegungen auf diesen Abgabenkonten werden dem Kontoinhaber in Form einer Buchungsmitteilung bekannt gegeben.

Die Buchungsmitteilung gilt bei Belastungen gemäß § 227 Abs. 4 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) als Lastschriftanzeige; die Abgabenschuldigkeiten sind daher vollstreckbar, wenn sie nicht bis zum angegebenen Zahlungstermin entrichtet werden.

Die Buchungsmitteilung enthält folgende Angaben:

  • Die kontoführende Zollstelle
  • Eine laufende Nummer (beginnend mit „1“ am Jahresanfang) und die Jahreszahl
  • Den aktuellen Kontostand zum Buchungstag
  • Die Buchungen getrennt nach Gutschriften, Belastungen (Vorschreibungen) und
    Vorgemerkten Sicherheiten
  • Die Anmerkungen (Zahlungserleichterungen, Aussetzung der Einhebung/Vollziehung)

Auf der Buchungsmitteilung können folgende Belegarten (Art des Geschäftsfalls in codierter Form) ausgewiesen sein:

Belastungen

BN

Nachforderung (Vorschreibung)

WN

Anmeldung aus eZoll

BU

Umbuchung bei Guthaben

BR

Rückzahlung eines Guthabens

BZ

Rückbuchung einer Zahlung

BJ

Aufhebung einer Billigkeit

BI

Aufhebung einer Löschung

 

Abstattungen

BA

Abstattung (Zahlung)

BG

Gutschrift (Abschreibung)

BB

Billigkeit (Abschreibung)

BL

Löschung (Niederschlagung)

 

Anmerkungen

ZE

ZE-Ansuchen angemerkt

ZN

ZE-Ansuchen abgewiesen

ZN

ZE-Ansuchen für gegenstandslos erklärt

ZR

Ratenzahlung wurde bewilligt

ZS

Stundung wurde bewilligt

ZA

Zahlungserleichterung ist abgelaufen

ZA

Zahlungserleichterung wurde aufgehoben

ZW

Zahlungserleichterung wurde widerrufen

 

 

EA

Aussetzung Einhebung angemerkt

EX

Aussetzung Einhebung abgewiesen

EX

Aussetzung Einhebung für gegenstandslos erklärt

EB

Aussetzung Einhebung bewilligt

EW

Aussetzung Einhebung widerrufen bzw. abgelaufen

Bei Rückfragen zur Buchungsmitteilung wenden Sie sich an die Abgabensicherung der kontoführenden Zollstelle. Die Telefonnummer ist auf der Buchungsmitteilung ausgewiesen.

Kontrolllisten für die Einfuhrumsatzsteuer

Werden von der Zollstelle festgesetzte Einfuhrumsatzsteuerbeträge (EUSt-Beträge) direkt an das Finanzamt weiterverrechnet (§ 26 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz), so wird monatlich vom Zollamt über diese EUSt-Beträge eine Kontrollliste erstellt.

Aus dieser Kontrollliste sind die einzelnen Abfertigungsfälle sowie der Gesamtbetrag je Kalendermonat ersichtlich.

Bei Rückfragen zur Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer, wenden Sie sich an die auf der Kontrollliste ausgewiesene Zollstelle.

Bei Rückfragen zur Einhebung, wenden Sie sich an das Finanzamt.

Anwendung „ZITAT - Rechnungswesen Zoll“

Die Anwendung ZITAT – Rechnungswesen Zoll dient dem Wirtschaftsbeteiligten als Zugang zu seinen Verrechnungsdaten des Zollamtes Österreich.

Diese Verrechnungsdaten umfassen alle Abgaben, die vom Zollamt Österreich festgesetzt werden, die zugehörigen Abstattungen und andere Einhebungsmaßnahmen.

Es können die Grunddaten, Salden und Bewegungen der einzelnen Abgabenkonten eingesehen werden. Die erstellten Buchungsmitteilungen sind ebenfalls ersichtlich.

Es können jene Einfuhrumsatzsteuer-Daten eingesehen werden, die im Zusammenhang mit der Regelung des § 26 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) vom Zollamt festgesetzt wurden. Dabei sind sowohl erstellte Kontrolllisten als auch die laufenden Bewegungen ersichtlich.

Der Zugang zur Anwendung ZITAT erfolgt für den Wirtschaftsbeteiligten über FinanzOnline des BMF bzw. das Unternehmensserviceportal des Bundes.

Bankverbindungen der Zollstellen

Der Zahlungsverkehr der Zollstellen wird über die folgenden Bankkonten abgewickelt:

  IBAN BIC
Zollamt Österreich Zollstelle Wien AT51 0100 0000 0550 4006 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Flughafen Wien AT75 0100 0000 0550 4350 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Wiener Neustadt AT04 0100 0000 0550 4367 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Klagenfurt AT21 0100 0000 0556 4589 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Linz AT35 0100 0000 0552 4567 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Salzburg AT39 0100 0000 0555 4953 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Graz AT68 0100 0000 0553 4643 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Innsbruck AT11 0100 0000 0554 4884 BUNDATWW
Zollamt Österreich Zollstelle Feldkirch AT68 0100 0000 0557 4995 BUNDATWW