Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Bundesministerium für Finanzen, das Amt für Betrugsbekämpfung, das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge, die Zentralen Services und das Zollamt Österreich verwenden für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente seit dem 31.03.2021 die folgende Bildmarke:
Weiterführende Informationen
- Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
- Frühere verwendete Bildmarken finden Sie auf der Seite "Historie der Bildmarken des BMF"
- Was ist eine Amtssignatur?