Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.

Das Bundesministerium für Finanzen, das Amt für Betrugsbekämpfung, das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge, die Zentralen Services und das Zollamt Österreich verwenden für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente seit dem 31.03.2021 die folgende Bildmarke: 

BMF-Logo schwarz/weiß

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