Höchstgerichte bestätigen Kohärenz des Glücksspielmonopols und Unparteilichkeit der VwG
Österreichische Gerichte haben in zahlreichen verwaltungs- bzw. zivilrechtlichen Verfahren die Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes mit dem geltenden Unionsrecht sowie die Stellung der Landesverwaltungsgerichte geprüft und bestätigt bzw. keine Bedenken geäußert. Mit Entscheidungen von März, Oktober und November 2016 haben alle drei österreichischen Höchstgerichte, der Verwaltungsgerichtshof (VwGH, Ro 2015/17/0022, 16.03.2016), der Verfassungsgerichtshof (VfGH, E 945/2016, E 047/2016 und 1054/2016 vom 15.10.2016) sowie der Oberste Gerichtshof (OGH, 4Ob31/16 ua vom 22.11.2016) bestätigt, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtskonform ist. Seither sind zahlreiche Folgeentscheidungen ergangen, die diesen Leiterkenntnissen folgen.