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Zollwert

Bemessungsgrundlage für den Zoll bei wertzollpflichtigen Waren und Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Die Methoden zur Ermittlung des Zollwerts sind in den Art. 70 und 74 UZK definiert. Basis für die Zollwertermittlung ist grundsätzlich der Transaktionwert, der vom Käufer tatsächlich gezahlt wird, unter Hinzurechnung bzw. Abzug sonstiger Kosten (zB. Fracht-, Versicherungskosten, Lizenzgebühren usw.).