Bundesregierung bringt kraftvolles Mittelstandspaket auf den Weg Fokus auf Stärkung der Wirtschaft und Entlastung von Bürokratie

Vor dem Hintergrund einer schwierigen wirtschaftlichen Lage in Österreich hat die Bundesregierung im heutigen Ministerrat ein kraftvolles Mittelstandspaket beschlossen. Ziel ist, den Auswirkungen des dritten Rezessionsjahres in Folge sowie den hohen Kosten für die Unternehmen gezielt entgegenzuwirken und die heimische Wirtschaft zu stärken.

Finanzminister Markus Marterbauer: „Die heimischen KMU sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und geben rund 2,5 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Sie sorgen außerdem für eine Bruttowertschöpfung von mehr als 160 Milliarden Euro tragen damit wesentlich zur heimischen Wirtschaftsleistung bei. Wir stärken mit diesem Paket also unsere Volkswirtschaft insgesamt und setzen in Zeiten der Rezession einen wichtigen Impuls für die heimische Wertschöpfung.“

Staatssekretärin für Finanzen Barbara Eibinger-Miedl: „Mit dem Mittelstandspaket 2025 entlasten wir gezielt unsere kleinen und mittleren Unternehmen, reduzieren Bürokratie und schaffen mehr finanziellen Spielraum. Der Mittelstand ist der Motor der rot-weiß-roten Wirtschaft – er sichert Arbeitsplätze, Innovation und Wohlstand in Österreich. Der heutige Beschluss ist somit auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft in herausfordernden Zeiten.“

Das Mittelstandspaket umfasst 5 Punkte zur steuerlichen Entlastung und für Bürokratieabbau:

Erhöhung Basispauschalierung in zwei Schritten
Die Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale wird noch heuer auf 320.000 Euro sowie 13,5 Prozent und ab 2026 auf 420.000 Euro und 15 Prozent erhöht.

Abschaffung der Belegausstellung
Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sobald als möglich abgeschafft.

NoVA-Befreiung
Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 01.07.2025 von der NoVA befreit.

Genehmigungsbeschleunigung
Im Laufe des Jahres wird ein Prozess aufgesetzt, um Beschleunigungen im Bereich Energie und Betriebsanlagenrecht sowie bei Unternehmensgründungen umzusetzen.

Bürokratiebremse
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten und schafft deshalb eine zentrale Anlaufstelle beim Staatssekretariat im BMEIA. Zur Vorbereitung des jährlichen Bürokratieberichts wird außerdem ein strukturierter Prozess etabliert, mit dem Ziel Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger nachhaltig von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Dabei werden Doppelgleisigkeiten überprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der einheitlichen Vollziehung von Bundesgesetzen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu forcieren. Zusätzlich werden nationale und europäische Berichtspflichten systematisch analysiert, um mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.