Entlastung von ausländischen Quellensteuern
Hier finden Sie Informationen über die Entlastung von Quellensteuern auf Einkünfte, die Sie aus dem Ausland bezogen haben.
Die DBA-konforme Entlastung von ausländischer Quellensteuer kann durch Entlastung an der Quelle oder durch Rückerstattung erfolgen. Wie die Entlastung herbeigeführt werden kann, richtet sich nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des jeweiligen DBA-Partnerstaates. Bei Rückerstattungsanträgen sehen die DBA-Partnerstaaten in der Regel die Verwendung bestimmter Formulare vor. Auf Grund der laufenden Änderung dieser Formulare und der hohen Zahl an österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist es dem Bundesministerium für Finanzen nicht möglich, eine lückenlose und stets tagesaktuelle Übersicht über die jeweils in Verwendung stehenden Quellensteuerformulare der DBA-Partnerstaaten als Service anzubieten. Die dem Bundesministerium für Finanzen verfügbaren Formulare und Information können hier abgerufen werden. Sie können diese Formulare ebenso von den jeweiligen ausländischen Finanzverwaltungen anfordern. In vielen Fällen werden die Quellensteuerformulare auf der Website der ausländischen Finanzverwaltung als Download zu Verfügung gestellt.
Investoren empfiehlt das Bundesministerium für Finanzen, sich bereits vor dem Erwerb ausländischer Finanzprodukte über die ausländischen Modalitäten zur Quellensteuerentlastung zu informieren. Auf Grund neuer Betrugsszenarien (z.B. Dividendenstripping) haben einige DBA-Partnerstaaten die Nachweispflichten verschärft. So kann etwa die Teilnahme der Depotbank am TRACE-Programm des DBA-Partnerstaates oder ein kostenpflichtiger Nachweis über die Abfuhr der am Depotauszug aufscheinenden Quellensteuer erforderlich sein. Das Bundesministerium für Finanzen weist auch darauf hin, dass in manchen DBA-Partnerstaaten bei Rückerstattungsanträgen mit einer mehrjährigen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.