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Konvergenzkriterien
Um die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz zu gewährleisten, sieht der Vertrag fünf Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss, wenn er an der dritten Phase der WWU teilnehmen will. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird anhand von Berichten der Kommission und der Europäischen Zentralbank überprüft. Die Kriterien sind Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung, Inflationsrate, langfristige Zinssätze sowie Wechselkurs. Die das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand betreffenden Kriterien müssen auch nach Inkrafttreten der dritten Phase der WWU (1. Januar 1999) weiter erfüllt sein. Zu diesem Zweck wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen.