FAQ - Zoll
Was bedeutet abgabenfrei?
Bei der Einreise aus Drittstaaten können Sie innerhalb der Reisefreimengen und Reisefreigrenzen viele Waren abgabenfrei mitbringen. Diese müssen allerdings für den privaten Gebrauch bestimmt sein und im persönlichen Gepäck transportiert werden. Abgabenfrei heißt: bei der Einreise nach Österreich müssen Sie keine Abgaben wie zB Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Tabak- oder Alkoholsteuer bezahlen.
Welche Staaten bezeichnet man als Drittstaaten?
Das sind all jene Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Hier finden sie alle EU-Staaten.
Was sind Reisefreimengen und Reisefreigrenzen?
Reisefreimengen sind Höchstmengen. Innerhalb dieser können Sie bestimmte Waren wie zB Zigaretten und Alkohol abgabenfrei mitbringen, unabhängig von deren Wert.
Alle anderen Waren unterliegen der Reisefreigrenze von 300 Euro bzw. 430 Euro für Flugreisende. Das ist der Höchstbetrag, bis zu dem Waren abgabenfrei eingeführt werden können.
Kann ich eine Armbanduhr im Wert von 500 Euro zu zweit abgabenfrei einführen?
Nein, die Reisefreigrenze gilt pro Reisenden und kann nicht zusammengerechnet werden.
Wie viel Alkoholika darf ich abgabenfrei einführen?
Ab einem Alter von 17 Jahren dürfen Sie
1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. oder mehr, oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol.
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
und zusätzlich
4 Liter nicht schäumende Weine sowie
16 Liter Bier abgabenfrei einführen.
Bis zu welchem Wert darf ich Geschenke abgabenfrei aus Drittstaaten einführen?
Das hängt von der Ware und der Reise ab. Für manche Waren (wie Zigaretten und Alkohol) bestehen Reisefreimengen, für alle anderen Waren gelten die Reisefreigrenzen.
Bis zu welchem Wert darf ich Lebensmittel abgabenfrei aus Drittstaaten mitbringen?
Für Lebensmittel gelten die Reisefreigrenzen. Jedoch sind hier auch Bestimmungen der Lebensmittelkontrolle und andere Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen zu beachten.
Was versteht man unter dem Begriff "Sendung"?
Unter Sendung versteht man die gesamte Warenmenge, die aufgrund eines oder mehrerer Rechtsgeschäfte oder einer Handlung, auf einmal in einem oder mehreren Packstücken, von einer Person (Versender) an eine Person (Empfänger) versendet wird. Bei mehreren Rechtsgeschäften handelt es sich also nur dann um eine Sendung, wenn die Waren von der Versenderin/vom Versender auf einmal aufgegeben werden.
Reisegepäck und nachgesandtes Reisegepäck
Abgabenfrei ist persönliches Reisegepäck ohne kommerziellen Charakter. Das sind sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft in der EU dem Zollamt darlegt. Nachgesandtes Reisegepäck ist nur dann abgabenfrei, wenn die/der Reisende das Reisegepäck demselben Zollamt vorlegt und nachweist, dass die Gepäckstücke bei seiner Abreise bei der Gesellschaft, die ihn aus dem Herkunfts-Drittland in die EU befördert hat, als Reisegepäck aufgegeben wurden.