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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Ansässigen Wirtschaftsbeteiligten kann ein Zertifikat im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit in Zoll- und Steuerangelegenheiten sowie bei Einhaltung weiterer Regelungen im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit und in sicherheitsrelevanten Dingen verliehen werden. Je nach Art der Bewilligung können zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) zollrechtliche Vereinfachungen im Zollgebiet umfassend nutzen bzw. im gesamten Zollgebiet der Union und bei entsprechenden internationalen Abkommen in einbezogenen Drittländern Vorteile bei sicherheitsrelevanten Erleichterungen in Anspruch nehmen. Sie sind bei Kontrollen von Waren und Unterlagen und sonstigen Zollkontrollen günstiger zu behandeln (Art. 38 UZK).