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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - AEO

Gesetzestreuen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten kann von den Zollbehörden der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt werden. Dies ermöglicht Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen nach den Zollvorschriften. siehe auch "Wirtschaftsbeteiligter".