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Dreieckverkehr
Der Verkehr, bei dem die Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nicht die gleiche wie die Zollstelle für die Überführung in das Verfahren ist.
Der Verkehr, bei dem die Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nicht die gleiche wie die Zollstelle für die Überführung in das Verfahren ist.