Besondere Verfahren außer dem Versandverfahren
Die besonderen Verfahren ermöglichen im Vergleich zur herkömmlichen Überlassung von Nicht-Unionswaren zum zollrechtlich freien Verkehr der Union einen wirtschaftlichen Vorteil. Dieser Vorteil wird in Form einer vollständigen oder teilweisen Abgabenbefreiung für die in das Verfahren übergeführten Waren oder die im Verfahren hergestellten Erzeugnisse gewährt.