Bundeshaftungen

Die in folgender Tabelle angeführten Zahlen umfassen die Übernahme von Bundeshaftungen nach Maßgabe der hiefür im jeweiligen Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz enthaltenen Ermächtigungen. Die grundsätzlichen Ermächtigungsbedingungen für die Übernahme von Bundeshaftungen sind im § 82 BHG 2013 geregelt.

Stand der Bundeshaftungen per 30. Juni 2024 (PDF, 93 KB)

Letzte Aktualisierung: 10. September 2024