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Regierungskonferenz

Der Begriff Regierungskonferenz (Intergovernmental Conference, IGC) bezeichnet Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der Verträge herbeizuführen. Die wichtigsten Regierungskonferenzen führten zur Einheitlichen Europäischen Akte (1986), zum Vertrag von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), sowie Nizza (2000). Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaats oder der Kommission vom Ministerrat einberufen. Gewöhnlich wird die Konferenz durch eine Gruppe vorbereitet, der je ein Vertreter der einzelstaatlichen Regierungen angehört, ein Vertreter der Kommission sowie Beobachter des Europäischen Parlaments. Die Gruppe erstattet dem Rat "Allgemeine Angelegenheiten" regelmäßig Bericht. Die endgültigen Entscheidungen treffen die Staats- und Regierungschefs auf einer Tagung des Europäischen Rates. Das Ergebnis muss von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen Verfahren ratifiziert werden.