Wertpapierfirmengesetz
Der neue Regelungs- und Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen besteht aus der Investment Firms Regulation (Verordnung (EU) 2019/2033) und dem Wertpapierfirmengesetz. Letzteres setzt die Investment Firms Directive (Richtlinie (EU) 2019/2034) um und tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft. Der neue Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen passt die Anforderungen an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen unter gleichzeitiger Wahrung der Finanzstabilität an. Demnach sollen künftig kleinere (nicht-systemrelevante) Wertpapierfirmen neuen und einfacheren Aufsichtsregeln unterliegen. Bislang galten für die meisten Wertpapierfirmen dieselben Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementvorschriften wie für Banken, welche den Besonderheiten vieler Wertpapierfirmen jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung tragen. Systemrelevante Wertpapierfirmen mit bankähnlichen Tätigkeiten und Risiken sollen hingegen weiterhin wie Banken reguliert und beaufsichtigt werden.