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Mehrkindzuschlag

Ein Betrag auf den Bezieher/innen von Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder für das "dritte" und jedes weitere Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe Anspruch haben, wobei das Familieneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf. Er wird auf Antrag vom Finanzamt ausbezahlt und ist im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) geregelt.