Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich nach den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werten:

  • Krafträder: Hubraum und gegebenenfalls CO2-Ausstoß
  • Personenkraftwagen (Klasse M1): Leistung des Verbrennungsmotors und gegebenenfalls CO2-Ausstoß
  • Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht: Leistung des Verbrennungsmotors (Bruchteile von Kilowatt werden auf volle Kilowatt aufgerundet)

Fehlen entsprechende Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung, wird die Steuer wie folgt berechnet:

  • Krafträder: Basierend auf einem Hubraum von 350 cm³ oder einem CO2-Ausstoß von 85 Gramm pro Kilometer
  • Personenkraftwagen
    • Erstzulassung ab 1. Oktober 2020: Basierend auf einer Motorleistung von 85 Kilowatt oder einem CO2-Ausstoß von 125 Gramm pro Kilometer
    • Erstzulassung bis 31. September 2020: Basierend auf einer Motorleistung von 50 Kilowatt
  • Andere Kraftfahrzeuge: Basierend auf einer Motorleistung von 50 Kilowatt
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025