Biersteuer
Der Biersteuer unterliegt Bier, das in Österreich hergestellt oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittland nach Österreich eingebracht wird. Bier im Sinne des Biersteuergesetzes sind Biere aus Malz und bestimmte Mischungen von nichtalkoholischen Getränken, beispielsweise Limonaden, mit Bier (Radler). Für die gewerbliche Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder unversteuerte Verbringung von Bier ist beim Zollamt Österreich eine Bewilligung einzuholen. Die Mitnahme von Bier aus anderen EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten nach Österreich ist für Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen bis zu einer gewissen Menge abgabenfrei (Freimenge).
Weiterführende Informationen
Mitnahme von Alkoholika aus anderen EU-Staaten
Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich