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Zugelassener Ausführer
Früherer Begriff für Ausführer, der im Rahmen eines bewilligten Anschreibeverfahrens Waren zum Ausfuhrverfahren anmelden konnte.
Früherer Begriff für Ausführer, der im Rahmen eines bewilligten Anschreibeverfahrens Waren zum Ausfuhrverfahren anmelden konnte.