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Waren zu nicht kommerziellen Zwecken

Gem. Art. 1 Nr. 21 UZK-DelVO kommen zwei Arten von Waren in Betracht. In beiden Fällen geht es um gelegentliche Sendungen. Der erste Fall betrifft Sendungen von Privatperson an Privatperson, der zweite Fall Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden. Sie dürfen sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die ihrer Art und Menge nach ausschließlich zum privaten Ge- oder Verbrauch durch den Empfänger oder Reisende und Angehörige ihres Haushalts bestimmt sind oder als Geschenk überreicht werden sollen.