Begriffe mit A
Buchstabennavigation
Aufgabe zugunsten der Staatskasse
Damit kann der Wirtschaftsbeteiligte auf die Ware verzichten und sie dem Staat zukommen lassen (Art. 199 UZK).
Damit kann der Wirtschaftsbeteiligte auf die Ware verzichten und sie dem Staat zukommen lassen (Art. 199 UZK).