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Zollverschluss

Der Zollverschluss stellt die geeignetste Maßnahme zur Nämlichkeitssicherung dar, um eine Veränderung oder Vertauschung der Waren während der Beförderung zu verhindern bzw. den Übergang von Waren über die Zollgrenze zu erleichtern. Der Verschluss erfolgt durch Raumverschluss oder Packstückverschluss.