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Zollschuldner
Zollschuldner ist die zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person (Art. 5 Nr. 19 UZK). Wer Zollschuldner wird, regelt der Zollkodex bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen.
Zollschuldner ist die zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person (Art. 5 Nr. 19 UZK). Wer Zollschuldner wird, regelt der Zollkodex bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/glossar/z/zollschuldner.html