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Das gemeinsame Versandverfahren ist für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern vorgesehen.
Das gemeinsame Versandverfahren ist für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern vorgesehen.