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gVV
Das gemeinsame Versandverfahren ist für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern vorgesehen.
Das gemeinsame Versandverfahren ist für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern vorgesehen.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/glossar/g/gvv.html