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Passive Veredelung IM/EX (UZK-DA)
Einfuhr der aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse im Rahmen der passiven Veredelung vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen, gemäß Artikel 223 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex.