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Kreisverkehr
Unter Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattungen werden erstattungsfähige Agrarwaren in einen Drittstaat ausgeführt und unter (teilweisem) falschem Ursprung wieder in die Gemeinschaft eingeführt.
Unter Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattungen werden erstattungsfähige Agrarwaren in einen Drittstaat ausgeführt und unter (teilweisem) falschem Ursprung wieder in die Gemeinschaft eingeführt.