Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit

Damit die Mitgliedstaaten der EU gerade im Bereich der Betrugsbekämpfung eng zusammenarbeiten können, bedarf es Vorschriften, welche im Besonderen auch den Austausch von steuerlich relevanten Informationen innerhalb und außerhalb der EU regeln.

Die Internationale Amtshilfe wird für die Steuerverwaltung vom Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit (ZIZ), wahrgenommen.

Gebündelt sind in diesem Bereich die verwaltungsbehördliche Amtshilfe zur Umsatzsteuer sowie zu sonstigen Steuern, die Vollstreckungsamtshilfe, die finanzstrafrechtliche Rechtshilfe sowie die Bearbeitung von finanzstrafrechtlich relevanten Geldwäscheverdachtsmeldungen. Ein Schwerpunkt der ZIZ ist die Bekämpfung des internationalen organisierten Umsatzsteuerbetrugs und die damit verbundene Teilnahme Österreichs am Antibetrugsnetzwerk Eurofisc der Europäischen Union sowie einschlägigen Arbeitsgruppen von Europol.

In besonders betrugsanfälligen Bereichen wie etwa der Umsatzsteuer ist die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der damit verbundene Informationsaustausch in einer Verordnung festgelegt. Dies bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die gleichen Pflichten zu erfüllen hat und die gleichen Rechte in Anspruch nehmen kann.

Bei den direkten Steuern und bei der Vollstreckungsamtshilfe wird der Informationsaustausch in Form von Richtlinien geregelt, was bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen hat und dabei auf Vorschriften des nationalen Rechts Bedacht nehmen kann.

Insbesondere im Verhältnis zu Drittstaaten basiert der Austausch von Informationen und dort - wo vorgesehen - auch die Beitreibungsamtshilfe auf den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sowie dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe von OECD/Europarat.

Internationale Amts- und Vollstreckungsamtshilfe

Die Internationale Amtshilfe und Vollstreckungsamtshilfe werden von den Teams des Central Liaison Office durchgeführt. Nationales Verfahrensrecht dazu ist in Ergänzung zur Bundesabgabenordnung das Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG).

Die Teams des Central Liaison Office sind für die Beurteilung der Zulässigkeit und die Veranlassung der Erledigung von ein- und ausgehenden Amtshilfeersuchen zuständig.

Rechtsgrundlagen dafür sind

  • im Bereich der Umsatzsteuer die VO 904/2010/EU
  • Im Bereich der sonstigen Steuern in der EU die RL 2011/16/EU (umgesetzt im EU-Amtshilfegesetz) und außerhalb der EU die Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Übereinkommen über die gegenseitige Rechtshilfe von OECD/Europarat.
  • Im Bereich der Vollstreckungsamtshilfe die RL 2010/24/EU (umgesetzt im EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz) innerhalb der EU sowie diversen Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten.

Internationale Amts- und Rechtshilfe in Finanzstrafsachen

Die internationale Amts- und Rechtshilfe in Finanzstrafsachen wird vom Team International Cooperation in Fiscal Criminal Investigations (ICFI) wahrgenommen. Es ist zur Entgegennahme und Unterstützung der Erledigungen eingehender und ausgehender Ersuchen zuständig.

Rechtsgrundlagen hierfür sind:

  • Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union („Schwedische Initiative“)
  • Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen
  • Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 04.10.1954
  • Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 29.05.2000
  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959 (inkl. 1. und 2. Zusatzprotokoll)
  • Betrugsbekämpfungsabkommen EG-Schweiz
  • Polizeikooperationsabkommen
  • Bilaterale Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
  • Vollstreckung von Geldstrafen auf Basis des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Geldwäscheverdachtsmeldungen

Die Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit ist weiters für die operativen Aufgaben der Finanzverwaltung auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäsche zuständig. Hierzu werden Geldwäscheverdachtsmeldungen in- und ausländischer Behörden, die Steuer- oder Zolldelikte betreffen könnten, im Wege der Zusammenarbeit mit der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt (§ 4 Abs. 2 BKA-G) analysiert und die weiteren Ermittlungen mit den zuständigen Behörden und Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung koordiniert.