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Passive Veredelung
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Gemeinschaftswaren, können vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt, in einem Drittland veredelt, und unter vollständiger oder teilweiser Befreiung der Einfuhrabgaben wieder in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft übergeführt werden.