Europäische Finanzinstitutionen
Zu den Europäischen Finanzinstitutionen zählen die Europäische Investitionsbank (EIB), der Europäische Investitionsfonds (EIF), der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM).
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist seit 1958 die Finanzinstitution der Union mit Sitz in Luxemburg und eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzautonomie. Die Mitglieder der EIB sind die Mitgliedstaaten der Union. Ursprüngliche Aufgabe der EIB war die Finanzierung einer ausgewogenen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union; im Lauf der Jahre sind eine Reihe weiterer Aufgaben auch außerhalb der EU dazu gekommen.
Die EIB verfolgt heute folgende vorrangige Zielsetzungen:
- Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der erweiterten EU
- Umsetzung der Innovation-2010-Initiative (i2i)
- Ausbau der Transeuropäischen Netze und der Zugangsnetze
- Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU gegenüber Partnerländern in den Nachbar-, Mittelmeer- und AKP-Staaten sowie in Asien, Lateinamerika und in Südafrika
- Schutz und Verbesserung der Umwelt, u.a. Klimaschutz/erneuerbare Energien
- Unterstützung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Aufgrund der Wirtschaftskraft ihrer Anteilseigner kann sich die EIB auf den Finanzmärkten zu attraktiven Konditionen refinanzieren und gibt diesen finanziellen Vorteil an ihre Kunden weiter. Die satzungsmäßige Grenze für die Darlehensvergabe liegt bei 250 Prozent ihres Gesamtkapitals. An der Spitze der Bank steht der Rat der Gouverneure, der sich aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Rat genehmigt die Richtlinien für die Kreditpolitik der Bank, entscheidet über Kapitalerhöhungen, genehmigt den Jahresbericht und bestellt die Mitglieder des Verwaltungsrates.
Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Tätigkeit der Bank im Einklang mit den Bestimmungen des EG-Vertrages, der Satzung der Bank und den Beschlüssen der Gouverneure erfolgt. Der Verwaltungsrat hat weiters die ausschließliche Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften sowie über die Aufnahme von Anleihen.
Das Management (Direktorium) besteht aus dem Präsidenten und acht Vizepräsidenten. Als Exekutivorgan der Bank nimmt es die laufenden Geschäfte wahr, wobei alle wichtigen Entscheidungen auf kollektiver Basis getroffen werden.
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Der im Jahr 1994 gegründete Europäische Investitionsfonds (EIF) ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz ist Luxemburg, die zur EIB-Gruppe gehört. Er ist mit einem Kapital von 4,5 Milliarden Euro ausgestattet. Gründungsmitglieder sind die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, die EIB sowie Banken und Finanzinstitute aus den EU-Mitgliedstaaten. Der EIF verfolgt die Gemeinschaftsziele Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Innovation und gilt als Hauptfinanzierungsinstrument im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs).
Als Risikokapitalarm der EIB-Gruppe operiert der EIF insbesondere durch Venture Capital Beteiligungen und Garantien: Er finanziert innovative KMUs durch Beteiligungskapital über Finanzintermediäre, und fördert durch seine Garantieinstrumente Fremdfinanzierungen für KMU durch die Zwischenschaltung eines weiten Kreises von Banken und Finanzinstitutionen. Der EIF zählt zu den bedeutendsten Fonds dieser Art in Europa.
Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
Zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeits-Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in den AKP-Staaten (Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung) wurde der EEF eingerichtet. Bei den AKP-Staaten handelt es sich um jene Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und im Pazifik (vor allem ehemalige Kolonien), die an einer Kooperation mit der EU besonders interessiert sind.
Der EEF ist ein Sonderfonds, dessen Mittel nicht aus dem allgemeinen EU-Budget finanziert, sondern von den EU-Mitgliedstaaten nach einem für die Dauer des jeweiligen Geltungszeitraums festgelegten Beitragsschlüssel aufgebracht werden. Auf der Basis des geänderten Kooperationsabkommens mit den AKP-Staaten (Abkommen von Cotonou) wurde zuletzt der elfte EEF abgeschlossen; dieser ist für einen Operationszeitraum von sechs Jahren (2014-2020) mit 30,506 Milliarden Euro dotiert. Das Interne Abkommen regelt die EU-interne Abwicklung des 11. EEF sowie die durch die EU-Mitgliedsstaaten einzuzahlenden Anteile. Österreichs Anteil beträgt 2,40 Prozent, d.s. insgesamt 731,402 Millionen Euro.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist ein als internationale Finanzinstitution eingerichteter ständiger Stabilitätsmechanismus für die Länder des Euro-Währungsgebietes. Sein Zweck ist Finanzmittel zu mobilisieren, um damit ESM-Mitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter angemessenen Auflagen Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten notwendig ist.