Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bmf.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
bmf.gv.at
Einige Slider Kontrollelemente auf der Startseite sind englisch beschriftet. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch das WCAG Erfolgskriterium (success criteria SC) 1.1.1 Nicht-Text Inhalte.
Bei Zoom von 400 Prozent am Desktop wird der zweizeilige fixierte Header zu hoch, scrollbarer Inhalt wird bei Bildschirmen im Querformat sehr schmal in der Höhe. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow.
Die Paginierung bei der Suche ist nur bei weiteren, nicht bei bereits gesehenen Seiten tastaturbedienbar, dies kann die Benutzung für Tastaturnutzer beschleunigen. Zurückblättern in der Paginierung ist allerdings nur mit der Maus möglich. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist damit Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur.
Auf Touchscreens kann man mit Screenreadern über das sichtbare mobile Untermenü hinaus zum visuell darunterliegenden Hauptmenü tabben. Dies ist nicht Best Practice. Bei der Suche im Contentbereich auf der Startseite wird der Fokus nicht zu den Suchergebnissen gesetzt. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge. Die Suchergebnisse enthalten auch Download Links, es kann nach Format gefiltert werden, der Dateiformatwechsel wird aber nicht in jedem Fall klar genug vermittelt. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist damit Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck im Kontext. Auf der deutschen Seite werden vereinzelt auch Suchergebnisse auf Englisch angezeigt, ohne dass der Sprachwechsel ausgezeichnet wird. Nicht erfüllt ist damit Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen.
Das Menü enthält einige Mängel bei ARIA Attributen. Beim mobilen Menü wird bei allen Submenüpunkten "Öffnet Untermenüpunkte" vorgelesen, auch wenn es keine Untermenüpunkte gibt. Nicht vollständig erfüllt ist damit Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert.
Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Der Hinweis auf die Anzahl an gefundenen Suchergebnissen ist zwar mit aria-live ausgezeichnet, dieses wird jedoch nicht durchgängig von Screenreadern interpretiert. Nicht vollständig erfüllt ist damit Erfolgskriterium 4.1.3 Status Meldungen.
An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.
service.bmf.gv.at
Auf der Seite "Liste der Scheinunternehmen" gibt es bei der Tabellensortierung Mängel, die Screenreader-User betreffen. Die Aufklappfunktion in der mobilen Version der Liste der Scheinunternehmen ist nicht korrekt ausgezeichnet für Screenreader-User.
Im Formular für Investmentfonds (Jahr 2012) und im Formular Grundstückswertberechnung sind einige Eingabefelder nicht korrekt bezeichnet. Bei der Behördensuche ist der Such-Button unbeschriftet. Ebenso beim Formularservice. Das Eingabefeld beim Formularservice hat nur einen Platzhalter, der beim Fokussieren auf das Eingabefeld verschwindet. Nicht erfüllt sind damit Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen.
Das Formular Grundstückswertberechnung ist nicht für mobile Geräte optimiert, nicht erfüllt ist damit Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow. Bei diesem Formular werden Tooltipps bei Tastaturfokus auf das Hilfe-Icon eingeblendet und können nicht mehr mittels Tastatur geschlossen werden. Screenreader erreichen die Tooltipps nicht. Nicht erfüllt ist damit das Erfolgskriterium 1.4.13 Bei Hover/Fokus eingeblendete Inhalte und das Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert. Es fehlt eine Statusmeldung für Screenreader-User über im Formular eingefügte Berechnungsergebnisse, während der Fokus beim „Berechnen“ Button bleibt. Nicht erfüllt ist damit Erfolgskriterium 4.1.3 Status Meldungen.
An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.
formulare.bmf.gv.at
Die semantische Struktur der bereits älteren barrierefreien Formulare entspricht nicht ganz aktuellen Best Practice Vorgaben, ist aber WCAG konform. Eine versteckte Überschrift ist mit einer Variable befüllt, weitestgehend erfüllt ist damit das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 (Information und Beziehungen).
Es gibt kleinere Kontrastmängel bei Fehlermeldungen und bei der Umrahmung der Inputfelder, nicht erfüllt sind damit die Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11.
Da die Formulare noch nach dem WCAG Standard 2.0 programmiert wurden, ist die "Normal" Version nicht mobiltauglich, nicht erfüllt ist damit Kriterium 1.4.10 (Umbruch). Bei Zoom von 200 Prozent am Desktop gibt es Umbruchprobleme bei den Hilfetexten in Pop-up Fenstern, dies betrifft Kriterium 1.4.4 (Textgröße ändern). Die mobile Fassung der Formulare hat noch einige Styling-Mängel, der Viewport Metatag fehlt, sie ist somit derzeit ebenfalls noch nicht vollständig konform mit Erfolgskriterium 1.4.10. Der Tastaturfokus ist nicht sichtbar bei „Hilfe“ Icons, nicht erfüllt ist damit das Erfolgskriterium 2.4.7.
Die PDF-Formulare sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Es sind mehrere WCAG Erfolgskriterien (vor allem 1.3.1, 3.3.2, 4.1.2) nicht erfüllt. Es gibt aber barrierefreie Alternativen.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Finanzen liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.Mai 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA im April 2020. Überprüft wurden 25 Seiten, darunter die Startseite deutsch und englisch, rechtliche Informationen, Übersichtsseiten, Nachrichtenseiten, Seiten mit Downloads, Bildern, Videos, Tabellen und Listen, Formulare, die Suche und das Suchergebnis, sowie Services und Applikationen unter der Domain bmf.gv.at bzw. der Subdomain service.bmf.gv.at Zusätzlich wurden 2 mehrseitige HTML-Formulare, 2 PDF-Formulare und eine Formular-Download-Seite der Subdomain formulare.bmf.gv.at überprüft. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. Oktober 2022 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an post.praes-1@bmf.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website bmf.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Bundesministerium für Finanzen
Präs. 1 – Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Protokoll
E-Mail: post.praes-1@bmf.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.bmf.gv.at wurde im Oktober 2019 technisch komplett erneuert.
Das Internet-Team des Bundesministeriums für Finanzen ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.
Informationen zur Benutzung finden Sie in der Hilfe zur Barrierefreiheit.