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Verwendung
Art des Zollverfahrens besondere Verfahren mit den Unterarten vorübergehende Verwendung und Endverwendung (Art. 210 Buchst. c UZK).
Art des Zollverfahrens besondere Verfahren mit den Unterarten vorübergehende Verwendung und Endverwendung (Art. 210 Buchst. c UZK).