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Drittstaat

Staat, der nicht EU-Mitglied ist

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31. Jänner 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten und das dazu ausgehandelte Austrittsabkommen ist am 1. Februar 2020, 00:00 MEZ/CET, in Kraft getreten. Mit bzw. durch Zustandekommen dieses Austrittsabkommens bleibt der im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich maßgebliche EU-Rechtsbestand im Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 weiterhin anwendbar, sodass weiter die gleichen Regelungen gelten wie gegenüber EU-Mitgliedstaaten.