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Zollrechtliche Vorschriften

Erfasst werden vier Fälle. (1) Der Unionszollkodex und die auf Unionsebene und auf einzelstaatlicher Ebene zu seiner Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften. Das sind insbesondere die UZK-DelVO und UZK-DVOen S. 721sowie die UZK-ÜDelVO (2) Der Gemeinsame Zolltarif. (3) Rechtsvorschriften zur Zollbefreiung. (4) Internationale Übereinkünfte, die zollrechtliche Vorschriften für die Union entfalten wie Präferenz- und Versandabkommen.

 

Zu den "zollrechtlichen Vorschriften" gehören alle folgenden Rechtsinstrumente: a) der Zollkodex sowie die auf Unionsebene und auf einzelstaatlicher Ebene zu seiner Ergänzung oder Durchführung erlassenen Vorschriften, b) der Gemeinsame Zolltarif, c) die Rechtsvorschriften über das Unionssystem der Zollbefreiungen, d) internationale Übereinkünfte, die zollrechtliche Vorschriften enthalten, soweit sie in der Union anwendbar sind.