Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundesministeriums für Finanzen ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundesministerium für Finanzen folgende Möglichkeit der Vorlage zur Echtheitsprüfung an:
Postalische Zusendung an die Einlaufstelle (Poststelle) des Bundesministeriums für Finanzen oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle an folgender Adresse:
Bundesministerium für Finanzen
Einlaufstelle
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ein positives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mit folgendem Text mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."
Ein negatives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mit folgendem Text mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."