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Packstückverschluss

Eine Art der Nämlichkeitssicherung an Waren oder ihren Umschließungen bei der Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren. Der Packstückverschluss ist so anzulegen, dass es ausgeschlossen ist, an die verschlossenen Waren heranzukommen, ohne äußerlich wahrnehmbare Spuren zu hinterlassen werden.