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DPO
Entscheidungsart: Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben.
Entscheidungsart: Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/glossar/d/dpo.html