Internationaler Währungsfonds
Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde 1945 mit dem Ziel errichtet, dass die Mitglieder (derzeit 189 Länder) in Fragen der internationalen Währungspolitik zusammenarbeiten und sich gegenseitig finanzielle Hilfe zur Überwindung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten leisten. Weitere Aufgaben des IWF sind laut Satzung u.a. die Förderung des internationalen Handels und der Wechselkursstabilität.
Wie funktioniert der IWF?
Zu den Organen des IWF zählen der Gouverneursrat, das Exekutivdirektorium, die geschäftsführende Direktorin/der geschäftsführende Direktor und beratende Ausschüsse. Der wichtigste Ausschuss ist das International Monetary and Financial Committee (IMFC). Der Gouverneursrat ist das oberste Gremium des IWF. Jedes Mitgliedsland ist dort durch eine Gouverneurin/einen Gouverneur sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat ist für die wichtigsten Fragen, wie z.B. Aufnahme neuer Mitglieder, Festsetzung und Änderung der Anteile der Mitglieder am Fonds (sogenannte Quoten) sowie die Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) zuständig.
Das Exekutivdirektorium besteht aus 24 gewählten Direktorinnen/Direktoren, denen die laufende Geschäftsführung des IWF obliegt. Abgesehen von den Direktorinnen/Direktoren jener Mitgliedstaaten, die über einen ständigen Sitz im Exekutivdirektorium verfügen (USA, Japan, China, Deutschland, Frankreich, UK, Russland, Saudi-Arabien), vertreten die anderen Direktoren jeweils mehrere Mitgliedsländer, die in Stimmrechtsgruppen zusammengefasst sind. Österreich befindet sich mit Weißrussland, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Slowakei, Slowenien und der Türkei in einer gemeinsamen Stimmrechtsgruppe. Die Direktorinnen/Direktoren wählen die geschäftsführende Direktorin/den geschäftsführenden Direktor des IWF (derzeit: Kristalina Georgieva).
Das Kapital des IWF wird von den Mitgliedsländern bereitgestellt. Jedem Mitglied ist ein Kapitalanteil, die sogenannte Quote, zugewiesen. Die Quote bestimmt die Einzahlungsverpflichtung, das Stimmrecht und das Recht zum finanziellen Rückgriff auf den Fonds. Das Gesamtvolumen der Quoten beläuft sich derzeit auf 477 Mrd. SZR. Der österreichische Quotenanteil liegt bei 0,84%.
IWF Artikel IV Konsultation 2025
Der IWF prüft regelmäßig die Einhaltung der allgemeinen Pflichten seiner Mitglieder (wie beispielsweise die Förderung von Wirtschaftswachstum, Preis- und Finanzmarktstabilität), die in Artikel IV des Übereinkommens über den IWF genannt werden. Zu diesem Zweck finden jährlich sogenannte Artikel IV Konsultationsgespräche statt.
Die Konsultation 2025 fand zwischen 27. März und 8. April 2025 statt. Die umfassenden Ergebnisse werden in Form eines Länderberichts Ende Mai/Anfang Juni vom Exekutivdirektorium des IWF angenommen.
Ergebnisse der Artikel IV Konsultation 2025
Laut IWF steht Österreich nach zwei Rezessionsjahren vor einer herausfordernden Wirtschaftslage. Negative Schocks (hohe Energiepreise, hohe Zinsen) haben zu einer gedämpften Inlands- und Auslandsnachfrage geführt. Erschwert wird der Ausblick noch durch die hohe globale Unsicherheit und die Notwendigkeit einer deutlichen Fiskalkonsolidierung im Einklang mit dem EU-Regelwerk. Österreich ist für diese Herausforderungen aber dank starker Institutionen und Politikrahmen gut gerüstet. Die öffentlichen Haushalte müssen auf eine solide Basis gestellt, die mittelfristigen Wachstumsaussichten verbessert und die Finanzmarktstabilität erhalten werden. Dazu ist es laut IWF notwendig, für die Konsolidierung schrittweise Maßnahmen zu beschließen, um Fiskalpuffer aufzubauen und dem steigenden Ausgabendruck im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung vorzugreifen. Darüber hinaus sollen wachstumsfreundliche Reformen zu einer Stärkung des Arbeitsmarktangebots, der Verringerung überschießender Bürokratie und Erhöhung der Produktivität führen. Der weitere Ausbau des EU-Binnenmarktes bietet hier Potenzial und sollte unterstützt werden. Schließlich wird empfohlen, den bestehenden Rahmen für makroprudenzielle Aufsicht bzw. die starke Finanzmarktaufsicht allgemein beizubehalten.
Austria 2025 Article IV Consultation - Concluding Statement
Financial Sector Assessment Program (FSAP)
Im Rahmen des FSAP erstellt der IWF eine detaillierte Analyse des Finanzsektors eines Mitgliedslandes. Das FSAP ist zusammen mit der Art. IV Konsultation das wichtigste Überwachungsinstrument des IWF und liefert auch Informationen für die Art. IV Konsultation. Das Ergebnis des FSAP wird im Financial System Stability Assessment (FSSA) zusammengefasst. Der letzte – sehr positive – Bericht zu Österreich wurde am 3. Februar 2020 vom IWF veröffentlicht.
Austria 2020 Financial System Stability Assessment
Weiterführende Informationen:
Homepage des IWF: www.imf.org