BMF/Zoll/BAVG/AGES: Erfolgreiche Kontrollaktion zu Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet 21 illegale und ein gesundheitsschädliches Nahrungsergänzungsmittel bei gemeinsamer Internetkontrollaktion zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen gestoppt
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel wird in der EU auf rund 36 Milliarden Euro geschätzt, für 88 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger gehören die Einnahme von konzentrierten Vitaminen und Mineralstoffen in Pillen- oder Pulverform zur täglichen Morgenroutine. In einer gemeinsamen Kontrollaktion des Zollamtes Österreich (ZAÖ) mit dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) wurden unter Hinzuziehung der fachlichen Expertinnen und Experten für Nahrungsergänzungsmittel und neuartige Lebensmittel der AGES speziell Internetbestellungen kontrolliert. Ziel war es, einen Überblick zu bekommen, was derzeit an Nahrungsergänzungsmitteln aus Drittstaaten außerhalb der EU an Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich versendet wird, um diese vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Insgesamt wurden 50 Proben kontrolliert, 21 mussten lebensmittelrechtlich beanstandet und eine gesundheitsgefährdende Probe wegen Quecksilberbestandteilen analysiert werden.
Gefahren durch Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet gemeinsam bekämpfen
Finanzminister Magnus Brunner: „Die behördenübergreifende Zusammenarbeit erhöht die Schlagkraft im Kampf gegen illegale und gesundheitsgefährdende Nahrungsergänzungsmittel. Mit der aktuellen Kontrollaktion haben unser Zoll und seine Partnerorganisationen einen weiteren wertvollen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen geleistet, indem 22 Funde aus dem Verkehr gezogen wurden.“
Die „sehr hohe Beanstandungsquote von 44 Prozent“ bei den untersuchten Internetbestellungen wegen illegalen oder gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen wie Lithium oder Quecksilber und Verstöße gegen die Novel Food-Verordnung zeige die „Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Thema des Internetkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln“ und die „Notwendigkeit von strengen Kontrollen“, betont BAVG-Direktor Anton Reinl. Die Vorständin des ZAÖ Heike Fetka-Blüthner unterstreicht die Effizienz und Effektivität der gemeinsamen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen „zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Gerade die risikobasierte Kontrolle des globalen Handels über das Internet und die Bekämpfung von illegalem online Handel verlangt entsprechende Fachkompetenz sowie verstärkte nationale und internationale Zusammenarbeit“.
44 Prozent Beanstandungsquote, Produkte mit Quecksilber und Lithium abgefangen
Insgesamt wurden im Aktionszeitraum 50 Sendungen im Postverteilerzentrum Inzersdorf kontrolliert, die als Nahrungsergänzungsmittel über das Internet nach Österreich verkauft und geliefert wurden. Die Gutachterinnen und Gutachter der AGES haben dabei Verstöße gegen das Europäische Lebensmittelrecht und die Novel Food-Verordnung festgestellt: ein Nahrungsergänzungsmittel enthielt einen ausgewiesenen Quecksilberbestandteil, der in den AGES Labors analysiert wurde. 21 Produkte sind als nicht zugelassenes Neuartiges Lebensmittel zu bewerten und somit ebenfalls nicht in der EU verkehrsfähig. Die Nahrungsergänzungsmittel enthielten teilweise Lithium und mussten bezüglich einer Einstufung als nicht zugelassenes Arzneimittel mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) abgeklärt werden. Insgesamt mussten 44 Prozent der untersuchten Proben beanstandet werden. Stellt das BAVG aufgrund der Warenkontrolle des Zolls fest, dass das betreffende Nahrungsergänzungsmittel dem Empfänger nicht zugestellt werden darf, wird dieses unter zollamtlicher Überwachung zurückgesendet.
Internetkontrolle wird kontinuierlich ausgebaut und behördliche Kooperation verstärkt
Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) ist die in Österreich zuständige Behörde für die amtliche Kontrolle von Waren, die dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (z.B. Kinderspielzeug, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik) unterliegen und über das Internet in ausländischen Webshops bestellt wurden und im Versandhandel nach Österreich gelangen. Durch die Kooperation zwischen Zollamt Österreich (ZAÖ) und BAVG sowie die enge Zusammenarbeit mit der AGES Interneteinheit wird der Verbraucherschutz bei der amtlichen Internetkontrolle weiter gestärkt. Weiterführende Informationen zur amtlichen Kontrolle im Bereich von ausländischen Webshops finden Sie auf der Website des BAVG, weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie auf der Website der AGES.
In EU gelten für Nahrungsergänzungsmittel dieselben Vorschriften wie für Lebensmittel
In Österreich werden zur Gewährleistung der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln rund 450 Proben jährlich amtlich kontrolliert. Ungefähr ein Drittel der Proben wird hauptsächlich aufgrund von Kennzeichnungsmängeln wie inkorrekten Angaben oder nicht erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen, so genannten „Health Claims“, beanstandet – siehe Ergebnisse im Lebensmittelsicherheitsbericht. Allerdings gibt es auch immer wieder Abweichungen bei der Zusammensetzung oder Menge der Inhaltsstoffe, die als gesundheitsschädlich für Verbraucherinnen und Verbraucher eingestuft werden müssen: eine massive Überschreitung von Vitamin- oder Zinkgehalten, zu hohe Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) oder Kontaminationen mit krankmachenden Bakterien wie beispielsweise Salmonellen führen regelmäßig zur Markt-Rücknahme. Andere Gründe für Beanstandungen bei Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht zulässige Zutaten, die rechtlich als neuartige Lebensmittel ("Novel Foods") zu bewerten sind und somit erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sind. Ebenso gibt es immer wieder Fragestellungen in der Abgrenzung zu zulassungspflichten Arzneimittelwirkstoffen. Für die Einfuhr von Arzneiwaren ist wiederum eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erforderlich.
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