Illegale Arbeiter tarnten sich bei Finanzpolizei-Kontrolle als Hochzeitsgäste Veranstalter holte 22 Schwarzarbeiter zum Grillen, Dekorieren und Servieren mit Reisebus aus Serbien

Ein jähes Ende fanden Hochzeitsfeierlichkeiten eines Paares im 21. Wiener Gemeindebezirk, nachdem die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei aufgrund einer anonymen Anzeige einschreiten mussten. Rund 35 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten waren gemeinsam mit der Polizei und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Einsatz.

Der Veranstalter der Hochzeit hatte mehrere Personen zum Grillen, Dekorieren und Servieren rekrutiert und diese mit einem Reisebus aus Serbien nach Wien gefahren. Die serbischen Helfer versuchten, sich als Hochzeitsgäste zu tarnen, teils trotz Schürzen und ähnlicher Arbeitskleidung. Sie gaben an, Angehörige des Brautpaares zu sein und nicht zu arbeiten.

„Auch die romantischste Feier braucht eine saubere Abrechnung. Die konsequente Bekämpfung von illegaler Beschäftigung ist für uns von größter Bedeutung. Diese Aktion zeigt, dass wir entschlossen gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch vorgehen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität unseres Arbeitsmarktes zu schützen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Verantwortlichen herauszufiltern, wurden im gesamten Bereich Küche, Festsaal und Dekoration rund 22 illegal beschäftigte serbische Staatsbürger wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und vorläufig festgenommen. Außerdem wurden 26 Übertretungen nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz aufgedeckt. Zwei Anzeigen wurden wegen Sozialleistungsbetrug gelegt. Dabei handelt es sich um Schwarzarbeit bei gleichzeitigem Beziehen von Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld.

Für illegale Ausländerbeschäftigung drohen dem Arbeitgeber Strafen von 2.000 Euro bis 20.000 Euro je Dienstnehmer und für Schwarzarbeit 730 Euro bis 2.180 Euro je Dienstnehmer. Für Sozialleistungsbetrug werden Haftstrafen von bis zu drei Jahren für den Täter, häufig für den Dienstnehmer, verhängt.