FAQ Jobs & Karriere

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Allgemeines

Auf das Besoldungsdienstalter können Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit oder eines einschlägigen Verwaltungspraktikums angerechnet werden; Näheres ist dann im Einzelfall zu prüfen. Darüber hinaus werden insbesondere Zeiten in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft sowie Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes berücksichtigt.

Unter „vergleichbarer Ausbildung“ ist der positive Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule zu verstehen.

Alle Testungen gelten auf die Dauer eines Jahres.

Wir sind bemüht das Aufnahmeverfahren so rasch wie möglich durchzuführen; es sollte aber ein Zeitrahmen von rund 10 Wochen eingeplant werden.

Eine Einladung zum Aufnahmegespräch ist abhängig von der beim ELIGO-Hometest erreichten Punkteanzahl.

Diese Arbeitsplätze sind insbesondere Absolventinnen und Absolventen von berufsbildenden mittleren Schulen und Absolventinnen und Absolventen von Lehrberufen vorbehalten. Es werden aber laufend Arbeitsplätze für Maturantinnen und Maturanten (v2) ausgeschrieben.

Die Ausbildung findet sowohl an der Dienststelle als auch an der Bundesfinanzakademie statt. Diese modulare Ausbildung kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen stattfinden.

Sollten mehrere Standorte bzw. nur ein Bundesland in der Ausschreibung angeführt sein, bitte im Bewerbungsschreiben die/den gewünschten Standort/e anführen. Alles Weitere wird dann beim Aufnahmegespräch besprochen.

Ja.

Es gilt grundsätzlich die 40 Stunden-Woche.

Arbeiten in der Zollverwaltung

Es muss die körperliche und geistige Eignung vorhanden sein. Diese wird einerseits durch einen Sporttest und andererseits durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt. Es sind dieselben Voraussetzungen wie beim Polizeidienst.

Ja, sofern ein Bescheid über das Erlöschen der Zivildienstpflicht vorliegt.

Im Bereich der Zollfahndung, der Observationseinheiten und des Reiseverkehrs sowie der mobilen Kontrolle.

Sofern die körperliche und geistige Eignung vorliegt, ist das Tragen einer Dienstwaffe möglich.

Quartalsweise findet ein Einsatztraining statt. Dabei werden einsatztaktische Grundsätze sowie diverse Griff- und Abwehrtechniken trainiert. Einmal jährlich findet auch ein Szenarientraining statt.

Schicht- und Wechseldienst ist an Dienststellen eingerichtet, die länger als 8 Stunden bzw. bis zu 24 Stunden besetzt sein müssen. Ebenso müssen an solchen Dienststellen auch Nachtdienste sowie Samstag, Sonn- und Feiertagsdienste verrichtet werden (z.B. Flughafen Wien).

Diese Frage stellt sich erst nach positiver Beendigung der Grund- sowie der Funktionsausbildung und einem allfälligen Bedarf an Diensthundeführerinnen und Diensthundeführern.

Die meisten Arbeitsplätze in der Zollverwaltung beinhalten eine Innendienst- und Außendienstkomponente. Näheres dann beim Aufnahmegespräch.