Praktikant/in
Ob Verwaltungspraktikum oder Rechtspraktikum: Bei uns haben Sie die Gelegenheit - je nach Vor- und Ausbildung - im Rahmen unserer Praktikaangebote Berufserfahrungen zu sammeln.
Verwaltungspraktikum
Man unterscheidet zwischen zwei Arten des Verwaltungspraktikums:
1. Kurzpraktikum:
Das Kurzpraktikum bietet die Möglichkeit, die eigene Berufsvorbildung oder Schulbildung durch eine kurze praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu ergänzen und zu vertiefen und damit die Tätigkeiten im Bundesdienst kennenzulernen.
- Dauer: maximal 3 Monate
- Gehalt: je nach Einstufung zwischen rund 1.100 Euro und 1.560 Euro
2. Verwaltungspraktikum als Vorbereitungsausbildung:
Ziel dieses Verwaltungspraktikums ist, im Rahmen der praktischen Tätigkeit eine bessere persönliche Eignung und Befähigung für eine dauerhafte Verwendung als Vertragsbedienstete oder als Vertragsbediensteter zu erlangen (Vorbereitungsausbildung).
- Dauer: mindestens 6 Monate bis maximal 12 Monate
- Gehalt: je nach Einstufung zwischen rund 2.200 Euro bis 3.120 Euro
Rechtspraktikum
Universitätsabsolventinnen und -absolventen mit Berechtigung zur Absolvierung einer Gerichtspraxis haben die Möglichkeit eines sechsmonatigen Rechtspraktikums in der Finanzverwaltung.
Es erwarten Sie vielfältige Angebote
- Herausfordernde, aktive Mitarbeit an abgabenrechtlichen Themenstellungen
- Selbstständige, verantwortungsvolle Tätigkeiten auf einem der interessantesten Gebiete der öffentlichen Verwaltung
- Volle Anrechenbarkeit der Praktikumszeit auf die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes vorgeschriebene praktische Verwendung, für die Ausbildung für den Steuerberaterberuf sowie Anrechenbarkeit auf die Dauer der praktischen Verwendung als Notariatskandidat
- Ein Ausbildungsbeitrag in Höhe von derzeit 1,557,55 Euro/Monat ist vorgesehen. Darüber hinaus gebührt für je drei Monate des Rechtspraktikums eine Sonderzahlung (Stand: 2023).
Im Zuge Ihres Rechtspraktikums haben Sie Gelegenheit, in verschiedenen Themenbereichen Berufspraxis zu sammeln
- Konzeption von Erledigungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes sowie der publizierten Fachmeinungen (z.B. Erstbescheide, Rechtsmittelerledigungen)
- Konzeption von Auskunftserteilungen (intern/extern)
- Einsatz standardisierter und spezifischer IT-Anwendungen, z.B. Findok, Rechtsdatenbank etc.
- Mithilfe bei der Qualitätssicherung und Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung
- Selbstständige Analyse von Beschwerdefällen auf Grundlage der Verwaltungs- bzw. Strafakte
- Durchführung notwendiger Verfahrenshandlungen in Abstimmung mit der Betreuerin/dem Betreuer, insbesondere mündliche und schriftliche Kommunikation zwischen den Ämtern, dem Bundesfinanzgericht, Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern, steuerlichen Vertreterinnen und Vertretern sowie Zeuginnen und Zeugen
- Teilnahme an mündlichen und nicht mündlichen Verhandlungen
- Teilnahme an Erörterungsterminen
- Schriftführung bei mündlichen Verhandlungen (z.B. Spruchsenate, Verhandlungen bei Beschwerden) bzw. bei Vernehmungen
- Erstellung von Berichtsentwürfen an die Staatsanwaltschaft
- Mitwirkung bei der strafrechtlichen Würdigung von Betriebsprüferberichten
Ihre Qualifikationen
- Abgeschlossenes Universitätsstudium, das zur Absolvierung der Gerichtspraxis berechtigt
- Zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginnes abgeschlossene Gerichtspraxis
- Sehr gute verfahrens- und materiell rechtliche Kenntnisse im Abgabenrecht
- Diplomarbeit/Dissertation mit steuerrechtlicher Schwerpunktsetzung von Vorteil
- Kenntnisse im Rechnungswesen von Vorteil
- Zielorientiertes Handeln und Denken
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Hinweis
Die Zeit als Rechtspraktikantin oder Rechtspraktikant in der Finanzverwaltung ist grundsätzlich auf die Anwartszeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes bzw. auf die Dauer der praktischen Verwendung als Notariatskandidat/in anrechenbar.
Die Stellenausschreibungen zu den Praktika in der Finanzverwaltung finden Sie in der Jobbörse.