Leitlinien & Initiativen


Die Seite Leitlinien & Initiativen beinhaltet vom BMF umgesetzte gesetzliche Vorgaben wie die Behindertengleichstellung um eine Chancengleichheit und Gleichberechtigung innerhalb des Ministeriums sicher zu stellen. Es finden sich aber auch in Eigeninitiative gewählte Themen, wie der sorgsame und nachhaltige Umgang mit unserer Umwelt und die Gleichstellung von Frau und Mann in der Verwaltung.

Umweltleitlinien

Das Bundesministerium für Finanzen leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Budgetpolitik in Österreich. Der bewusste und verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ist Teil unseres Selbstverständnisses. Dabei übernimmt das Ressort eine Vorreiterrolle und orientiert sich über die Einhaltung aller Umweltvorschriften an den Prinzipien der ISO 14001:

„Sorgsamer Umgang mit Ressourcen“ - Bei allen Tätigkeiten streben wir an, die Umweltbelastungen stetig zu verringern. Unter Beachtung ökonomischer Grundsätze wird verzichtbarer Energie- und Ressourcenverbrauch vermieden. Neben unseren Kernaufgaben in der Verwaltung legen wir Wert auf ressourcenschonende und energieeffiziente Gebäude.

„Nachhaltige Beschaffung“ - Beim Beschaffungswesen setzen wir bei unseren Lieferantinnen und Lieferanten ebenfalls hohe Umweltstandards voraus. Dabei gelten für uns die Kriterien des Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung.

„Umweltbewusstes Handeln der Organisation und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“- Wir fördern das Umweltbewusstsein und ein entsprechendes Handeln bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und passen unsere Organisationsstrukturen dahingehend an. Durch regelmäßige Information und Weiterbildungsangebote motivieren wir das gesamte Team für die Umsetzung des Umweltprogramms.

„Mobilität“ - Eine klimafreundliche Mobilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig. Aus diesem Grund gestalten wir unseren Dienstreiseverkehr effizient und umweltfreundlich und setzen im städtischen Nahverkehr und auch überregional verstärkt auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

„Unser ökologischer Fußabdruck“ - Das BMF anerkennt die Risiken des Klimawandels und eines ständig wachsenden ökologischen Fußabdrucks als eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Daher wollen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltschonenden (Wirtschafts-) Entwicklung in Österreich leisten.

„Kontinuierliche Verbesserung“ –  Unser Schwerpunkt liegt auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung unserer Zielsetzungen und umweltrelevanten Aktivitäten.  

„Wir leisten unseren Beitrag zu Nachhaltigkeit im Klima- und Energiebereich“ – Den Themenbereichen Treibhausgas-Reduktion, Erneuerbare Energiequellen und Endenergieeffizienz wird in den kommenden Jahrzehnten nicht nur eine ökologische sondern auch eine zentrale wirtschafts-, standort- und wettbewerbspolitische Rolle zukommen. Die Europäische Union hat ihren Mitgliedsstaaten entsprechend herausfordernde Ziele bis 2020 bzw. bis 2030 gesetzt, die u.a. effektive, effiziente und budgetschonende Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung des Energiebedarfs und der Treibhausgasintensität unabdingbar machen werden. Dabei sind sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Sektor lösungsorientierte Strategien gefragt. Auch das Bundesministerium für Finanzen sieht im Rahmen seines UMS einen kosteneffektiven Umgang mit energie- und klimaspezifischen Ressourcen als zukunftsorientiert und wichtig an und wird durch die Zertifizierung unserer Vorreiterrolle gerecht.

Etappenplan des BMF zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Ziele ist die Verwirklichung der Gleichstellung, also der Chancengleichheit und Gleichberechtigung behinderter mit nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Im Regierungsübereinkommen für die XXIII. Gesetzesperiode wurde in mehreren Punkten die Wichtigkeit, "Barrieren in Gesetzen und Köpfen abzubauen" dokumentiert und gefordert.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten und verpflichtet im § 8 Abs. 2 den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen, und nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen, sowie dessen etappenweise Umsetzung vorzusehen ("Etappenplan").

Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderung ermöglicht werden.

Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming (GM) als Handlungsstrategie in der Gleichstellungspolitik will eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen mit dem Ziel einbringen, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen und bei allen politischen Maßnahmen berücksichtigt wird.

Im Bundesministerium für Finanzen befasst sich seit 2001 eine Arbeitsgruppe GM mit Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Strategie im eigenen Kompetenzbereich

Für das Projekt "Steuerreform, Vergleich der Lohn- und Einkommensbesteuerung bei Männern und Frauen" wurde 2002 die Studie mit dem Titel "Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich 'geschlechtsneutral'?" (Working Paper 2/2006) erarbeitet. In der 2006 erstellten Studie "Ist die Einkommensbesteuerung geschlechtsneutral" konnte anhand der jüngsten verfügbaren Statistiken dargestellt werden, inwieweit die Besteuerung, die ja prinzipiell geschlechtsneutral formuliert ist, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern abmildert oder verschärft. Die Analyse 2010 mit der Studie „Geschlecht und Steuerwirkung – Einkommen und einkommensabhängige Abgaben von Männern und Frauen“ (Working Paper 3/2010) zeigt auf, dass die Erwerbseinkommen von Männern und Frauen in Österreich beträchtlich differieren, auch bei Bereinigung um Erwerbsquote und Teilzeit. Die Steuerpolitik kann naturgemäß nur einen Teil der Unterschiede der Primäreinkommen ausgleichen.
In der Studie 2016 „Ein Unterschied zwischen Mann und Frau – Das Einkommen“(Working Paper 1/2016) wird eine Analyse der geschlechtsbezogenen Wirkungen des österreichischen Einkommensteuersystems, als Update des Working Papers 3/2010, durchgeführt.

Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) hat im Auftrag des BMF 2006 eine Studie erstellt, die Grundlagen für die Umsetzung von Gender Budgeting (die Anwendung von Gender Mainstreaming im Budgetierungsprozess) im BMF liefert. Im Rahmen der Studie wurden spezielle Leitfäden mit handlungsrelevanten Vorgaben für die Verwaltung für die Bereiche Steuern, Ausgaben und Personal erarbeitet und für einige Bereiche Checklisten erstellt, die Fragen bzw. Prüfkriterien und -indikatoren enthalten, die einer Gender-Prüfung zugrunde gelegt werden können.

Ab 2013 ist Gender Budgeting als integraler Bestandteil der wirkungsorientierten Haushaltsführung auf Bundesebene flächendeckend umzusetzen und im Bundesministerium für Finanzen im Bereich der zum Ressort gehörenden Untergliederungen zu implementieren. Mit dem Nachfolgeauftrag hat das WIFO rechtliche Grundlagen, inhaltlich-politische und methodisch-konzeptionelle Vorgaben für Gender Prüfungen im BMF ausgewertet und zusammengefasst und grundsätzliche Ausführungen zu Gender-Zielen, genderrelevanten Aspekten, methodischen Ansätzen und Datenerfordernissen im Bereich von Steuern und Abgaben erstellt.

Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag des BMF 2017 eine Studie mit dem Titel „Genderdifferenzierte Lenkungswirkungen des Abgabensystems“ erstellt, die die Lenkungswirkungen des Abgabensystems im Hinblick auf das Gleichstellungsziel der UG 16 (Öffentliche Abgaben) untersucht. Die Studie enthält einen umfassenden Einleitungsteil zu Gender Budgeting und internationalen Erkenntnissen und geht in weiterer Folge auf das Österreichische Abgabensystem konkret ein.