EU Klimaziele - Flexibilitäten
Effort Sharing Verordnung (Lastenteilungsverordnung)
Die Effort Sharing Verordnung (ESR) bzw. die Lastenteilungsverordnung ist ein zentrales Instrument der EU zur Erreichung ihrer Klimaziele. Sie regelt die Verteilung der Verantwortung für die Reduktion von Treibhausgasemissionen auf die Mitgliedstaaten in Bereichen, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfasst sind und betrifft zum jetzigen Zeitpunkt sechs Sektoren:
- Verkehr (außer Luftfahrt und Schifffahrt)
- Gebäudesektor (Heizung und Kühlung)
- Landwirtschaft (außer Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)
- Abfallwirtschaft
- Non-ETS Energie und Industrie
- F-Gase
Zielsetzung und Flexibilitäten
Die ESR ist darauf ausgelegt, die EU-weite Reduzierung der Emissionen in den betroffenen Sektoren sicherzustellen. Für den Zeitraum von 2021 bis 2030 ist gemäß ESR für Österreich ein Reduktionsziel von -48 % gegenüber dem Niveau von 2005 vorgesehen.
Neben dem Setzen innerstaatlicher Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion besteht auch die Möglichkeit (i) der Übertragung von Emissionsrechten zwischen EU-Mitgliedstaaten, (ii) der Kreditierung von Maßnahmen aus der Landnutzung, (iii) des „Banking und Borrowing“ (Vor- und Nachholregelungen) und (iv) der Nutzung einer beschränkten Anzahl an Emissionszertifikate aus dem EU-ETS.