Sicherheitsbestimmungen bei Ein- und Ausfuhr
Im April 2005 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Novelle zum Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) erlassen, die die Sicherheit beim Verbringen von Waren in die und aus der Europäischen Gemeinschaft erhöhen soll. Mit der Novelle zur Zollkodex-DVO (VO (EG) Nr. 1875/2006) wurden die Details dieser Sicherheitsnovelle geregelt.
Ziel ist die Harmonisierung der Zollkontrollen und einen verbesserten Schutz der EU-Außengrenzen. Der Aspekt der "sicheren Lieferkette" wird die Zollverwaltungen, und die im Zollgeschäft tätigen Unternehmen zunehmend beschäftigen.
Mit dem AEO-Konzept des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (engl. Authorised Economic Operator, AEO) sollen für den Wirtschaftsbeteiligten Erleichterungen bei der Zollabwicklung gewährt und gleichzeitig Zollkontrollen effizienter und gezielter eingesetzt sowie Bewilligungsverfahren für Zollvereinfachungen gestrafft werden.
Sicherheitsbestimmungen
Seit 1. Juli 2009 müssen den Zollbehörden sicherheitsspezifische Informationen über Waren, die in das Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, frühzeitig gemeldet werden. Diese "Vorab-Anmeldungen" müssen in Form von summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldungen oder in den Zollanmeldungen vor jedem Import und jedem Export übermittelt werden.
Ausnahme: Die Sicherheitsbestimmungen finden im Warenverkehr mit der Schweiz und mit Liechtenstein keine Anwendung.
Die vorstehend genannten Änderungen beeinflussen den Prozessablauf der Zollabfertigung nachhaltig. Von Unternehmen und Zollverwaltungen wurde bereits im Vorfeld die Vorbereitung der notwendigen Umstellungen gefordert und bei der Vorbereitung der Einführung des Export Control Systems (ECS) sowie des Import Control Systems (ICS) berücksichtigt.
Weiters ist zu beachten, dass bei Systemausfällen (sowohl beim Wirtschaftsbeteiligten als auch bei der Zollverwaltung) amtliche Vordrucke zu verwenden sind.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission (Steuern und Zollunion).