Überblick

Im Rahmen der Überarbeitung der ETS-Richtlinie (Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets) im Jahr 2023 wurde ein zusätzliches Emissionshandelssystem mit der Bezeichnung EU-ETS 2 geschaffen, das vom bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) getrennt ist. Dieses neue System umfasst CO2-Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den freien Verkehr durch „beaufsichtigte Unternehmen“ (zumeist: Brenn-/Kraftstofflieferanten an Endverbraucher), die zur Verbrennung in Gebäude- und in Straßenverkehrssektoren sowie in zusätzlichen Sektoren (gewerbliche Produktion, industrieller Wärme- und Stromerzeugung usw.) verwendet werden.

Im nationalen Recht werden die beaufsichtigen Unternehmen Handelsteilnehmer genannt. Handelsteilnehmer können sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein, die Brennstoffe in den steuerlich freien Verkehr bringen. 

EU-ETS 2 startet ab 2025 mit einer zweijährigen Implementierungsphase in welcher Monitoring-und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer bestehen. Anschließend folgt die Bepreisungsphase ab 2027 mit der Versteigerung von Emissionszertifikaten in einem Cap & Trade-System. Sollten die Energiepreise außergewöhnlich hoch sein, kann die Bepreisungsphase bis 2028 verschoben werden. Zudem ist ein Preisstabilitätsmechanismus für den Start vorgesehen (Zuführung zusätzlicher Zertifikate, wenn Zertifikatspreis eine bestimmte Grenze übersteigt).

Ein Teil der Einnahmen ist für den Klima-Sozialfonds der EU vorgesehen, um unter anderem soziale Härte für finanzschwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Handelsteilnehmer abzufedern.

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2024