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Sekundärrecht
Primärrecht, das aus den Verträgen über die EU, EG und Euratom sowie die hinzugefügten Protokollen besteht, kann nur in einer Regierungskonferenz nach dem Verfahren gemäß Art 48 EUV abgeändert werden. Im Gegensatz dazu sind unter Sekundärrecht die gemeinschaftlichen Rechtsinstrumente zu verstehen, die die EU-Organe auf Grundlage der Verträge erlassen können. Neben den vier Hauptformen Verordnung, Richtlinie, Entscheidung, sowie Empfehlungen und Stellungnahmen, gibt es z.B. in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine weitere Vielzahl von Instrumenten.