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Ausbeute
Gibt die Menge oder den Prozentsatz von Waren an, die in den Haupt- oder Nebenveredelungserzeugnissen enthalten sind (Art. 5 Nr. 38 UZK).
Gibt die Menge oder den Prozentsatz von Waren an, die in den Haupt- oder Nebenveredelungserzeugnissen enthalten sind (Art. 5 Nr. 38 UZK).
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/glossar/a/ausbeute.html