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Zollschuld
Zollschuld ist eine Verbindlichkeit eines Zollbeteiligten (Zollschuldner) gegenüber der Zollverwaltung. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung der Abgaben (Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben) in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungspflicht).
Sie wird als Einfuhrzollschuld definiert, wenn Einfuhrabgaben geschuldet werden, als Ausfuhrzollschuld, wenn es um Ausfuhrabgaben geht (Art. 5 Nr. 18 UZK).